Stundung, eine Chance für den Schuldner

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Die Tropmi Payment GmbH informiert, dass, wenn eine Forderung besteht, sich Gläubiger und Schuldner auf eine Stundung dieser Forderung einigen können.

Ein Gläubiger hat eine Forderung gegen einen Schuldner zum Beispiel aus einer Rechnung für eine erfolgte Dienstleistung. Nun ist der Schuldner nicht in der Lage, diese Forderung zu begleichen. Dann können sich Gläubiger und Schuldner darauf einigen, diese Forderung zu stunden. Das heisst sodann, dass die Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben wird. Das heisst für den Gläubiger, dass er die Forderung in dieser Zeit nicht durchsetzen kann, die Forderung aber trotzdem in voller Höhe bestehen bleibt. Der Vorteil für den Gläubiger ist, dass aufgrund mangels der Fälligkeit der Forderung die Verjährungsfrist nicht einsetzt, eine Verjährung also erst nach Ablauf der Stundung zu laufen beginnt.

Die Tropmi Payment GmbH teilt hierzu ebenfalls mit, dass der Vorteil für den Schuldner darin liegt, dass kein Verzug der Forderung einsetzt, also keinesfalls Zinsen auf die Forderung fällig werden. Ebenfalls entstehen keine für den Schuldner in dieser Zeit. Erst nach Ablauf des Zeitraums, auf den sich die Parteien zuvor geeinigt hatten, wird die Forderung sodann fällig. Zahlt der Schuldner sodann immer noch nicht, kann das ganz normale Verfahren eingeleitet werden, bei dem der Schuldner in Verzug gesetzt wird. Auch beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verjährung an zu laufen und der Gläubiger kann seinen Anspruch gegen den Schuldner geltend machen.

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