Glossar

spacer

European Energy Exchange AG
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Germany

Tel.: +49/341/21 56-0
Fax: +49/341/21 56-109
eMail: info@eex.com
Internet: www.eex.com

Springen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen), Zur Hauptnavigation, Zur Suche, Zu zusätzlicher Information (Inhalte überspringen)
  • Deutsch
    • English

Schnellnavigation

Suche

Seitenbereich

Inhalt

Hauptnavigation

  • Information
    • Meldende Unternehmen
    • Technische Statusmeldungen
    • Motivation
    • Marktinformationen
    • FAQ
    • Glossar
    • Info-Produkte
    • Melder werden
    • Impressum
  • Gesetzliche Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber
    • Stromerzeugung
      • Installierte Erzeugungskapazität ≥ 100 MW
      • Installierte Erzeugungskapazität < 100 MW
      • Geplante Nichtbeanspruchbarkeiten von Erzeugungseinheiten ≥ 100 MW
      • Ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten von Erzeugungseinheiten ≥ 100 MW
      • Geplante Produktion von Erzeugungseinheiten ≥ 100 MW
      • Erwartete Produktion Wind
      • Erwartete Produktion Solar
      • Tatsächliche Produktion von Erzeugungseinheiten ≥ 100 MW
      • Tatsächliche Produktion Wind
      • Tatsächliche Produktion Solar
    • Stromverbrauch
      • Geplante Nichtbeanspruchbarkeiten von Verbrauchsanlagen
      • Ungeplante Nichtbeanspruchbarkeiten von Verbrauchsanlagen
  • Freiwillige Selbstverpflichtung der Marktteilnehmer
    • Stromerzeugung
      • Installierte Erzeugungskapazität
      • Verfügbare Erzeugungskapazität
      • Erzeugung des Vortages

Sie haben kein Flash oder eine ältere Version installiert. Um alle Funktionen verwenden zu können, müssen Sie mindestens Flash 9 besitzen. Klicken Sie hier um Flash zu installieren.

Glossar

  • Abdeckungsgrad

    Der Abdeckungsgrad für die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der auf die Plattform gemeldeten installierten Leistung und der gesamten installierten Leistung.

    Für die freiwilligen Veröffentlichungen wird der Abdeckungsgrad analog als Verhältnis zwischen der auf die Plattform gemeldeten installierten Leistung im freiwilligen Bereich und der gesamten installierten Leistung ermittelt.

    Der Abdeckungsgrad wird dabei für das gemeinsame deutsch-österreichische Marktgebiet, für die deutschen Regelzonen insgesamt und für die österreichischen Regelzonen insgesamt ermittelt. Die in Deutschland  installierte Leistung basiert auf Angaben der Bundesnetzagentur im Monitoring-Bericht und beträgt zum Stichtag 31.12.2010 insgesamt 160,5 GW. Österreich verfügte Ende 2010 über eine gesamte installierte Kraftwerksleistung von 21,5 GW.

    Kraftwerke im Grenzgebiet Österreichs, die in die Regelzonen der Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG oder der TenneT TSO GmbH einspeisen oder darin ausgeregelt werden, werden zu der installierten Kapazität Deutschlands addiert (31.12.2010: +3,1 GW). Dieser Summenwert entspricht dann der gesamten installierten Kapazität deutscher Regelzonen. Entsprechend verringert sich die installierte Kapazität Österreichs (31.12.2010: -3,1 GW).

    Eine unterjährige Anpassung des Wertes für die gesamte installierte Leistung erfolgt immer dann, wenn neue Erzeugungseinheiten den Produktionsbetrieb aufnehmen, die noch nicht in den bis dahin verwendeten Werten enthalten sind. Diese Anpassung erfolgt für alle neuen Erzeugungskapazitäten erstmals ab 1. Mai 2011.

  • An- und Abfahrtrampen

    Die Leistungsänderung von Erzeugungsanlagen erfolgt üblicherweise durch eine Erhöhung oder Verringerung der Brennstoffzufuhr (bei Wind, Wasser und Sonne durch Änderung von Menge, Geschwindigkeit, Intensität etc.). Eine Leistungsänderung von 0 auf 100% in 0 Sekunden ist physikalisch nicht möglich, die Änderungen erfolgen auf der Grundlage anlagenspezifischer Gradienten (Leistungs-Änderungsgeschwindigkeit). Die Gradienten ergeben sich in Abhängigkeit von z.B. Bauart, Baugröße, Leittechnik, Brenn- bzw. Betriebsstoff, Betriebszustand, Luftdruck, Temperatur etc. Im Fall eines gestörten Betriebs kommen weitere Abhängigkeiten auf Basis von z.B. Sicherheitsaspekten hinzu. Damit sind diese Gradienten nicht in Form von Rampen im Voraus planbar, sondern ergeben sich im Wesentlichen situativ. Die Rampenlänge ist für den Großhandelsmarkt im Wesentlichen nur im Intradaybereich relevant, wobei hier die Relevanz für den Regelenergiemarkt deutlich überwiegt.

    Die im Bereich der Kernenergie üblichen langen An- und Abfahrtrampen lassen sich ebenfalls in der Planung nur schwer detailliert abbilden. Eine Meldung der zu erwartenden verfügbaren Leistung als Tagesmittelwert ist allerdings möglich und erfolgt im Rahmen der „Ex-ante-Information über die Prognose der verfügbaren Energie und installierte Erzeugungskapazität von Stromerzeugungseinheiten“ (Freiwillige Selbstverpflichtung der Marktteilnehmer).

  • Außerbetriebnahme

    Temporäre Abschaltung einer Erzeugungsanlage aus technischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.
  • Beanspruchbare Leistung

    Die beanspruchbare Leistung einer Erzeugungseinheit ist die Differenz zwischen der Netto-Nennleistung und der aufgrund technischer und/oder außerhalb der Erzeugungsanlage liegender Gründe nicht ins Stromnetz einspeisbaren Leistung. Im Unterschied zur nichtverfügbaren Leistung werden bei der nichtbeanspruchbaren Leistung zusätzlich auch außerhalb der Erzeugungseinheit liegende Gründe für die Begrenzung der möglichen eingespeisten Leistung berücksichtigt.

    Für Verbrauchseinheiten gilt sinngemäß die gleiche Definition in Bezug auf deren mögliche maximale Abnahme.

  • Berechnung der maximal verfügbaren Energie

    Nettoengpassleistung x (Jahresstunden  - (Summe der Planstillstände innerhalb des jeweiligen Jahres in Stunden))
     
    Damit bezeichnet sie theoretisch die maximal produzierbare elektrische Netto-Arbeit innerhalb eines Kalenderjahres unter Berücksichtigung aller zum Meldezeitpunkt bekannten Nichtbeanspruchbarkeiten. Diese Größe kann nicht als Maßstab für die geplante oder die tatsächliche Erzeugung herangezogen werden.

  • Betriebsleistung

    Die Betriebsleistung (brutto oder netto) ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gefahrene Leistung.
  • Dauerleistung

    Die Dauerleistung einer Erzeugungs-, Übertragungs- und Verbrauchsanlage ist die höchste Leistung, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht wird und ihre Sicherheit nicht beeinträchtigt.

  • Engpassleistung

    Die Engpassleistung einer Erzeugungseinheit ist diejenige Dauerleistung, die unter Normalbedingungen erreichbar ist. Sie wird durch den leistungsschwächsten Anlageteil (Engpass) begrenzt. Kurzfristig nicht einsatzfähige Anlagenteile mindern die Engpassleistung nicht.

  • Erzeugungseinheit

    Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine Energiewandlungsanlage, die über eine direkte schaltungstechnische Zuordnung zwischen den Hauptanlagenteilen (z. B. in thermischen Kraftwerken zwischen Dampferzeuger, Turbine und Generator) verfügt.

  • Ex-ante

    Ex-ante-Werte sind Prognosewerte und werden für die Planung der operativen Betriebsführung eingesetzt.

  • Ex-post

    Ex-post-Werte sind Ist-Werte aus der operativen Betriebsführung, die im Nachgang veröffentlicht und ggf. präzisiert werden können.  Dabei können sowohl Mess- als auch Zählwerte Verwendung finden. Im Fall der Verwendung von Messwerten (z.B. zeitnahe Erzeugungsdaten) werden diese durch Zählwerte aus geeichten Zählern ersetzt, sobald diese vorliegen.

  • Inbetriebnahmephase

    Erzeugungsanlagen in der Inbetriebnahmephase sind nicht kommerziell verfügbar, da vor dem kommerziellen Einsatz die Eignung der jeweiligen Anlage zum Dauerbetrieb nachgewiesen werden muss. Diese Eignungsprüfungen entsprechen technischen und behördlichen Tests. Die während der Inbetriebnahmephase erzeugte Leistung wird als ungesicherte Leis-tung in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Belastbare Ex-ante-Daten hierzu sind nicht verfügbar.

  • Installierte Erzeugungskapazität

    siehe Netto-Nennleistung
  • Kaltreserve, konserviert

    Kaltreserve, konserviert ist eine außer Betrieb genommene Erzeugungsanlage, die über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügt und in vollem Umfang technisch einsetzbar ist, allerdings aus sonstigen Gründen (z.B. langfristiger Brennstoffmangel, zu hohe Brennstoffpreise) nicht betrieben wird. Die Wiederinbetriebnahme erfordert die Aufhebung der Konservierungsmaßnahmen und ist somit nicht unmittelbar möglich. Die in Kaltreserve, konserviert stehende Leistung ist für den Markt somit ebenfalls nicht unmittelbar verfügbar.

  • Kraftwerk

    Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Energieumwandlung elektrische Energie zu erzeugen. Ein Kraftwerk kann aus mehreren Erzeugungseinheiten bestehen.

  • Kraftwerksbetreiber

    Betreiber eines Kraftwerks sind natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb des Kraftwerks ausüben.

  • Nennleistung

    Die Nennleistung einer Anlage ist die höchste Dauerleistung unter Nennbedingungen, die eine Anlage zum Übergabezeitpunkt erreicht. Die Nennleistung darf im Gegensatz zur Engpassleistung nicht an eine vorübergehende Leistungsänderung angepasst werden.

  • Netto-Nennleistung

    Die Netto-Nennleistung einer Erzeugungseinheit ist die höchste Dauerleistung unter Nennbedingungen, die abzüglich des Betriebs- und Eigenverbrauchs der Anlage an das Versorgungsnetz abgegeben wird. Hierbei ist von wesentlicher Bedeutung, dass sich die Nennbedingungen auf einen Jahresmittelwert beziehen, d. h. dass die jahreszeitlichen Einflüsse (z.B. die Kühlwasser- und Lufteintrittstemperatur) und der elektrische und dampfseitige Eigenbedarf sich ausgleichen sowie dass idealtypische Bedingungen bei der Abnahmemessung, wie z.B. spezielle Kreislaufschaltungen, auf normale Betriebsbedingungen umzurechnen sind.

  • Nicht beanspruchbare Leistung

    Die nicht beanspruchbare Leistung einer Erzeugungseinheit ist die zum jeweiligen Zeitpunkt aufgrund des technischen und betrieblichen Zustandes der Anlage nicht erzeugbare Leistung. Sofern möglich werden bei allen relevanten, die Nichtbeanspruchbarkeit betreffenden Veröffentlichungen, auch zusätzliche bestehende, die Leistungseinspeisung begrenzende Außeneinflüsse (z.B Kühlwassereinschränkung, Kurzschluss im Versorgungsnetz) im Sinne einer nicht beanspruchbaren Leistung berücksichtigt.

    Für Verbrauchseinheiten gilt sinngemäß die gleiche Definition in Bezug auf die Einschränkung der maximal möglichen Abnahme.

  • Nicht einsetzbare Leistung

    Die nicht einsetzbare Leistung einer Erzeugungseinheit ist derjenige Anteil verfügbarer Leistung (4.8), der aufgrund von Außeneinflüssen, d.h. von Einflüssen, deren Ursache außerhalb der Anlage liegen, nicht zum Einsatz kommen kann. Darunter fallen ausschließlich:
     

    • Streckbetrieb (Stretch-Out) in Kernkraftwerken zu höherer Brennstoffausnutzung von der Auslegung abweichende Brennstoffqualität (z.B. Kohle zu niedrigen Heizwertes)
    • Unterbrechbarkeit der Gasbelieferung
    • Engpässe/Arbeiten im Netz
    • Minderung der elektrischen Leistungen von Mehrzweckanlagen zugunsten anderer Zwecke (z.B. Wärmeauskopplung)
    • Terminverzögerungen bei der Inbetriebnahme von neuen Erzeugungsanlagen
    • Inbetriebnahme und Versuchsbetrieb von Erzeugungsanlagen, bei dem die Betriebsleistung vom Versuchsprogramm vorgegeben wird
    • Auflagen oder fehlende Betriebsgenehmigung (z.B. aus Gründen des Umweltschutzes)
    • Leistungsminderung von Erzeugungsanlagen durch einen erforderlichen Übergang von Durchlaufkühlung auf Kühlturmbetrieb, fehlendes oder zu warmes Kühlwasser
    • Konservierung von Erzeugungsanlagen, die dann nur langfristig wieder einsetzbar sind
    • Streik und höhere Gewalt
  • Nicht verfügbare Leistung

    Die nicht verfügbare Leistung einer Erzeugungseinheit ist die zum jeweiligen Zeitpunkt aufgrund des technischen und betrieblichen Zustandes der Anlage nicht erzeugbare Leistung. Sofern möglich werden bei allen relevanten, die Nichtverfügbarkeit betreffenden Veröffentlichungen, auch zusätzliche bestehende, die Leistungseinspeisung begrenzende Außeneinflüsse (z.B. Kühlwassereinschränkung, Kurzschluss im Versorgungsnetz) im Sinne einer nichtbeanspruchbaren Leistung berücksichtigt.

    Für Verbrauchseinheiten gilt sinngemäß die gleiche Definition in Bezug auf die Einschränkung der maximal möglichen Abnahme.

  • Primärenergieträger

    Für die Veröffentlichung werden folgende Primärenergieträger unterschieden:
    • Uran (Kernenergie)
    • Braunkohle
    • Steinkohle
    • Gas
    • Öl
    • Müll
    • Laufwasser
    • Saisonspeicher
    • Wind
    • Solar
    • Sonstige EEG
    • Sonstige
  • Pumpspeicherkraftwerk

    Pumpspeicherkraftwerke beinhalten Erzeugungs- (Turbinenbetrieb) und Verbrauchseinrichtungen (Pumpbetrieb), die in Abhängigkeit der Anforderungen des Marktes, in dem das jeweilige Kraftwerk eingesetzt wird,  Anwendung finden. Pumpspeicherkraftwerke ohne natürlichen Zufluss haben eine verfügbare Kapazität von 0 MWh, da der Turbinenbetrieb nur dann erfolgen kann, wenn zuvor durch Pumpbetrieb Kapazität beschafft wurde. Pumpspeicherkraftwerke arbeiten üblicherweise im Regelenergiemarkt und nicht in dem für die Datentransparenz relevanten Großhandelsmarkt für Strom.

  • Regelzone

    Die Regelzone ist im Bereich der Elektrizitätsversorgung aus betrieblich-operativer Sicht das Netzgebiet, das der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber steuert, regelt und überwacht. Die Leistungsungleichgewichte der Regelzone (Unterschiede zwischen planmäßigen Soll- und tatsächlichen Ist-Werten des Leistungsaustausches mit benachbarten Regelzonen) werden durch den Übertragungsnetzbetreiber über die Aktivierung von ausgeschriebener vorgehaltener Regelleistung kompensiert.

  • Standort

    Ein Standort setzt sich aus einem oder mehreren Kraftwerken zusammen. Aufgrund historischer Entwicklungen, differenzierter Eigentumsverhältnisse oder unterschiedlicher Energieumwandlungsprozesse können die an einem Standort vorhandenen Erzeugungseinheiten auch mehreren Kraftwerken zugeordnet werden.

  • Stilllegung

    Die dauerhafte und endgültige Außerbetriebnahme einer Erzeugungseinheit auf Basis des Erlöschens oder der Rückgabe der behördlichen Betriebsgenehmigung.

  • Vermarktung (überwiegend zur freien / überwiegend nicht zur freien)

    Bei überwiegend nicht zur freien Vermarktung stehenden Anlagen handelt es sich z.B. um "must run", kundengesteuerte und andere nicht marktpreisgesteuerte Anlagen (KWK-Anlagen, Industriekraftwerke, etc.).


gipoco.com is neither affiliated with the authors of this page nor responsible for its contents. This is a safe-cache copy of the original web site.