Schreiber
17.06.2010

Schule in Deutschland

Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht  gezielt vermitteln. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Als weitere Aufgaben werden verschiedentlich Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, zur Bewahrung der Umwelt und Verantwortung für künftige Generationen genannt.Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Die Eltern sollen bei innerschulischen Konflikten mäßigend auf ihre Kinder einwirken. Bei Wertkonflikten zwischen Eltern und Gesellschaft (z. B. in Fragen der Sexualität, Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, Hausunterricht) sucht die Schule eine Lösung im Sinne des Kindes, muss aber wenn nötig auch gegen den Willen der Eltern die schulische Bildung durchführen. In Streitfällen entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte.

Die klassischen Schulfunktionen (vgl. Helmut Fend, Theorie der Schule, 1980) sind:

    * Qualifikation – Vorbereitung auf spätere Lebensanforderungen in Beruf, Privatleben und gesellschaftlichen Funktionen
    * Sozialisation – Vermittlung gesellschaftlich erwünschten Verhaltens
    * Selektion – Auslese und Zuweisung einer sozialen Position oder Berechtigung
    * Legitimation – Vermittlung gesellschaftlicher Grundwerte zur Sicherung der Loyalität und Integration (Soziologie)

Qualifikation und Sozialisation vermitteln den Heranwachsenden zusätzlich zum elterlichen Beitrag das kulturelle Kapital einer Gesellschaft von den Grundfähigkeiten wie Schreiben und Lesen bis zum erfolgversprechenden Auftreten. Manche Gesellschaftskritiker sprechen von einem zusätzlichen „heimlichen Lehrplan“, der all das umfasst, was neben dem offiziellen Lernprogramm angeeignet wird, um Erfolg zu haben, beispielsweise die Bildung von Netzwerken mit den Mitschülern oder Schummelstrategien.

Die Schule erfüllt neben der Förderung auch die Funktion der Selektion, das heißt die Heranwachsenden nach ihrer Leistungsfähigkeit einzuschätzen und ihnen am Ende der Schulzeit durch Vergabe von Schulabschlüssen für weitere Ausbildungsgänge eine vorläufige soziale Position zuzuweisen. Die schulische Funktion einer Berechtigungsvergabe ist im deutschen Schulwesen traditionell stärker ausgeprägt als etwa in den USA, wo andere Selektionsmechanismen greifen. Auf dem Wege dahin sind Schullaufbahnentscheidungen zu treffen. In der demokratischen Gesellschaft soll jedem Schüler eine gerechte Chance gegeben werden. Die Realisierung von Chancengleichheit gehört zu den zentralen Streitpunkten der Bildungspolitik. Auch der angemessene Zeitpunkt der Selektion ist umstritten. Die Persönlichkeit der Schüler wird vorwiegend geprägt, sich gegenüber gestellten Leistungsanforderungen und ihrer Bewältigung positiv einzustellen. Kritiker der Selektionsfunktion wenden ein, dass die Schule faktisch weitgehend die soziale Schichtlage, in die jemand hineingeboren wird, reproduziert und insofern eine demokratische Chancengleichheit nur auf dem Papier existiert. Die Berechtigungen, die etwa ein Hauptschulabschluss verleiht, sind zudem recht gering geworden.

Loyalität zu gesellschaftlichen und politischen Normen stellt sicher, dass die bestehenden Institutionen und Verfahren überhaupt von der nächsten Generation akzeptiert werden und weiter funktionieren. Loyalitätssicherung ist in allen politischen Systemen eine zentrale Funktion des Bildungssystems. So war die Schule der DDR in höchstem Maße darauf ausgerichtet, die Existenz der DDR zu rechtfertigen (am Ende weitgehend erfolglos). In demokratischen Systemen ist die Ausbildung eines Demokratiebewusstseins eine Hauptaufgabe der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Das Auftreten von jugendlichem politischem Extremismus führt in der Regel zu einer Verstärkung der entgegensteuernden Schulaktivitäten im gefährdeten Bereich. In dieser Hinsicht erweist sich die Schule als ein die Gesellschaft stabilisierendes System.

Der staatliche Auftrag, Schulen zu unterhalten, kann vom Staat selbst (öffentliche Schulen) oder von privaten Trägern (nach Grundgesetz Art. 7 (4) (Privatschulen) erfüllt werden. In engen Grenzen kann die Schulpflicht auch an Nicht-Schulen erfüllt werden. So können zum Beispiel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen Behinderung in Niedersachsen anstatt einer Regelschule oder einer Förderschule auch eine Tagesbildungsstätte besuchen. Die Aufsicht über alle Einrichtungen, in denen Schüler ihrer Schulpflicht nachkommen, liegt nach Art. 7 (1) GG beim Staat.
Schulrecht

Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Angehörigen der Schule sind im Schulrecht geregelt. Über das Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen sowie Lehrpläne werden die Schulangelegenheiten von den zuständigen Landesparlamenten und Kultusministerien geregelt. Der Schulleiter sorgt für die rechtsstaatliche Einhaltung aller Bestimmungen und ist der Empfänger von Beschwerden gegen die Lehrer. Bei der Leitung einer Schule konkurrieren das hierarchische Schulverwaltungsrecht (Schulleiter leitet die Schule) und das demokratische Schulmitbestimmungsrecht (Entscheidungsinstanzen der Schule sind die Gremien, zum Beispiel Schulkonferenz) miteinander. Die Notengebung ist der Mitbestimmung durch Konferenzen weitgehend entzogen, während Entscheidungen über Nichtversetzung von Schulgremien getroffen werden.

Über die einzelnen Schulen wachen auf verschiedenen Ebenen (je nach Schulform) die Schulaufsicht sowie die für Schule zuständigen Ministerien (ebenfalls mit verschiedenen Namen in den Bundesländern und Zuschnitten). Der direkte Vorgesetzte des Schulleiters ist meist ein Schulrat oder ein -dezernent.

Quelle:Wikipedia

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