Kosten im Pflegefall

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Für den Pflegefall ist grundsätzlich jeder Deutsche pflichtgemäß abgesichert – allerdings nur auf Grundniveau, das im Ernstfall nicht genügt. Das wissen die Menschen zwar abstrakt, sie verdrängen es jedoch gern und umfassend. Dabei ist die Rechnung nicht schwierig: Die seit 1995 geltende Pflege-Pflichtversicherung, die auch Selbstständige abschließen müssen, zahlt in Pflegestufe III rund 1.500 Euro pro Person, während ein Heimplatz oder die volle Pflege zu Hause etwa das Doppelte kosten. Gerade diese dritte Stufe der Pflege, bei der ein Pflegling ohne Hilfe faktisch nicht mehr überleben würde, erscheint Experten als der prekärste Fall. In den Pflegestufen I und II wird zwar auch Hilfe benötigt, die Pflegeversicherung zahlt dafür auch abgestuft. Diese Hilfe jedoch, die ambulante Dienste übernehmen, können Angehörige – wenn auch unter großen Mühen – noch neben ihrer gewohnten Berufsausübung und Lebensbewältigung leisten. In Pflegestufe III ist das nicht mehr möglich, der Pflegling muss rund um die Uhr mehr oder weniger betreut und beobachtet werden.

Grenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung, an der sich auch das Grundniveau privater Pflege-Pflichtversicherungen orientiert, ist schon per Gesetz nicht darauf ausgelegt, den tatsächlichen Anforderungen zu genügen. Es handelt sich um ein Budgetierungs-, nicht um ein Bedarfsdeckungssystem. Im Klartext heißt das: Es kann nur so viel gepflegt werden, wie es die Budgets der Pflegeeinrichtungen hergeben. Und diese sind an die Mittel aus der Pflegeversicherung gekoppelt. Wenn Pflege per Gesetz genügen sollte, müssten die Beiträge in etwa doppelt so hoch ausfallen, was politisch nicht gewollt ist. Kluge, vorausschauende Bundesbürger haben das erkannt und leisten freiwillig das, wozu sie der Gesetzgeber bislang noch nicht zwingt, indem sie mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Die Standardpolicen der privaten Versicherer leisten im Durchschnitt genau das, was per Gesetz fehlt. Für ungefähr noch einmal den gleichen Betrag, der gesetzlich gezahlt werden muss, gibt es folglich in etwa die gleiche Leistung obendrauf, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet, wer sich für monatlich rund 30 bis 40 Euro zusätzlich absichert, erhält aus gesetzlicher und Zusatzversicherung insgesamt so viel Geld im Pflegefall, dass es für die Vollzeitpflege reicht. Und auch die Stufen I und II sind dann ausreichend abgesichert.

Die Alternativen zur Pflegezusatzversicherung

Durchschnittlich 8,2 Jahre werden Deutsche im Jahr 2012 gepflegt, bevor sie versterben. Wer nicht vorgesorgt hat, muss freilich nicht bei einem halben Glas Wasser und fast ohne Betreuung im Pflegeheim vor sich hinsiechen, wie gern kolportiert wird. Der Staat springt schon ein, allerdings holt er sich das Geld zunächst von den Pfleglingen und danach von deren Angehörigen. Anfang 2010 gab es hierzu das BGH-Urteil “Kinder-haften-für-ihre-Eltern”, indem ein 48-jähriger Mann zur rückwirkenden Zahlung von 40.000 Euro für die Pflege seiner Mutter verpflichtet wurde. Der Fall und die Gesamtproblematik wurden vorher und hinterher ausführlich diskutiert, das Fazit lautet: Menschen sind für ihre Pflege zunächst selbst verantwortlich, sie zahlen also fehlende Beträge zuerst mit ihrer Alters- oder Invalidenrente, dann mit ihrem Vermögen. Wenn das aufgezehrt ist, werden die nächsten Angehörigen herangezogen, diese zahlen über einem geringfügigen Selbstbehalt vollständig für die Pflege (meist) ihrer Eltern. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es in Stufe III um rund 1.500 Euro monatlich geht, die möglicherweise über sechs bis zehn Jahre fällig werden. Bei der durchschnittlichen Pflegedauer von acht Jahren kämen 144.000 Euro zusammen. Eine Pflegezusatzversicherung darf daher als unabdingbar gelten, wer sie nicht abschließt, riskiert einen späten Missbrauch seiner eigenen Kinder.

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Bild: © iStockphoto.com/guvendemir
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