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Europolis: Bei der Eurorettung führt am Gerichtshof
der Europäischen Union kein Weg vorbei
Die Europolis-Verfassungsbeschwerde weist das Bundesverfassungsgericht auf die Vorlagepflicht hin
Berlin, 13. August 2012
In den anhängigen Eilverfahren in Sachen ESM und Fiskalpakt hat es das Bundesverfassungsgericht für opportun angesehen, eine „mehr als summarische Prüfung“ anzusetzen, um sich bis zum 12.9.2012 für die Entscheidung über den beantragten vorläufigen Rechtschutz Zeit zu lassen. (weiterlesen …)
Abschied vom Glauben an die Einheitswährung: Wer den europäischen Gedanken retten will, muss Euroländern mit Leistungsbilanzüberschuss die Einführung einer Parallelwährung gestatten. Dies fordert Prof. Markus C. Kerber, Gründer des Thinktank Europolis. Mit der Guldenmark möchte Kerber die Eurozone vor dem Kollaps bewahren. Sein origineller Vorschlag, den der Finanzwissenschaftler und Jurist nach einführenden Worten des Europaabgeordneten Derk-Jan Eppink gestern im Europäischen Parlament vorstellte, soll als „PLAN B for the Eurozone: Guldenmark“ die schwerste Krise der Europäischen Union überwinden helfen.
Prof. Markus C. Kerber fordert die Entflechtung der Eurozone durch die Einführung der Guldenmark für Euro-Länder mit Leistungsbilanzüberschüssen / Finanzielle Souveränität darf nicht länger aufs Spiel gesetzt werden
Das europäische Haus braucht ein neues Fundament – und eine Reform des Währungssystems/ Interdisziplinärer Thinktank streitet für europäische Ordnungspolitik / Prof. Markus C. Kerber fordert Kurswechsel im Interesse der Länder mit Leistungsbilanzüberschuss.
Der für Belgien im Europäischen Parlament sitzende niederländische Abgeordnete Derk-Jan Eppink hat sich der von Prof. Dr. Markus C. Kerber initiierten Klage gegen die Europäische Zentralbank angeschlossen.
Markus C. Kerber, der Verfahrensbevollmächtigte der Klägergruppe “Europolis” vor dem Bundesverfassungsgericht, lässt im einem Pionierverfahren beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg überprüfen, ob die seit 2010 von der Europäischen Zentralbank (EZB) geübte Praxis des Anleihenkaufs sowie der Aussetzung der Bonitaätsschwellenwerte für griechische, irische und portugiesische Staatsanleihen (qualitativ easing) rechtmäßig ist…
Pressemitteilung: Trichet vor Gericht
Press Release: ECB put to Court
Communiqué de presse: Trichet traduit en justice
Comunicato Stampa Europolis – Trichet in giudizio
Oswiadczenie prasowe: Trichet przed sadem
Der von Dr. Jürgen Stark seit der fiskalpolitischen Unterstützung Griechenlands und seiner Banken erwogene Rücktritt ist nun doch noch am 9.9. Realität geworden. Er zeigt die Entmachtung Deutschland innerhalb der EZB seit Beginn der Präsidentschaft Trichets. Obschon die Entscheidung Starks reichlich spät kommt, wird von ihr eine politische Signalwirkung ausgehen: Die EZB unter Trichet hat nichts mit der Bundesbank gemeinsam und Deutschland haftet für die Folgen der EZB-Politik, ohne die geringste Möglichkeit zu haben, die fatalen Wirkungen der Anleihenkäufe auch nur einzuhegen.
Nun rächt sich der bundesdeutsche Glaube an die „politische Unabhängigkeit der EZB“ als Allheilmittel solider Geldpolitik. Während im Bundestag über den „ertüchtigten“ Eurorettungsschirm eine zaghafte Debatte beginnt, entziehen sich seit Jahren der fatalen Entscheidung von Trichet & Co jeglicher politischen Kontrolle durch deutsche Verfassungsorgane. Der Kampf um die rechtliche Kontrolle der EZB hat also begonnen und muss schnellstens konkrete Formen annehmen. Denn der größte Eigner der EZB – Deutschland – hat gerade so viel Stimmmacht wie Zypern, Malta und Estland.
Nota bene: Sie finden in der Anlage Weblinks zu jenen Beiträgen von Europolis-Autoren, die frühzeitig auf die Rechtslosigkeit der EZB-Politik hingewiesen haben.
*** english Version as download below
Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.
Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms.
Karlsruhe: Wohlwollender Beobachter statt Verfassungshüter
*** english Version as download below
Am 7.9. hat das Bundesverfassungsgericht in den seit über einem Jahr anhängigen Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Griechenlandhilfe und des Eurorettungsschirms auf wenigen Seiten die Verfassungsgemäßheit beider Gesetze bestätigt. Das Gericht postuliert lediglich eine verfassungskonforme Auslegung der Beteiligung des Bundestages, d. h. eine Zustimmung zu jedweder Ausreichung von verbürgten Mitteln vor der relevanten Entscheidung. Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden.
Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende „Ertüchtigung“ des Eurorettungsschirms. Kerb
Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio muss einem Ablehnungsgesuch entgegensehen. Die Europolis-Gruppe, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diverse Euro-Rettungsmaßnahmen erhoben hat, hegt die Besorgnis der Befangenheit bei di Fabio. Aus ihrer Sicht bestehen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung sowohl in der Sache als auch in der Person. Deshalb hat Prof. Dr. Markus C. Kerber beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht unter Ausschluss von Verfassungsrichter di Fabio über die Verfassungsbeschwerden in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” entscheiden möge…