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Treppenlifte von Elifte mit dem zu 100 % besten Angebot und Tiefstpreisen

Für Menschen, die Treppen oder einzelne Stufen auf Zeit oder auch dauernd nicht ohne fremde Hilfe überwinden können, stellt ein Treppenlift eine große Verbesserung der Lebensqualität dar. Mit Liften in den unterschiedlichsten technischen Ausführungen können ganze Treppenhäuser, Eingangsstufen oder einzelne Stufen im Haus oder der Wohnung bewältigen. Aufgrund der familiären Bindung von uns Jüngeren zu unseren alt gewordenen Eltern und Großeltern, entscheiden sich viele Menschen, einen lieben Verwandten selbst zu pflegen. Aber was ist, wenn die gepflegte Person plötzlich so stark gehbehindert wird, dass ein Treppenhaus oder die Stufen zur Eingangstür ein nahezu unüberwindliches Hindernis für sie darstellen.

Ein Treppenlift verhilft daher

zu einer Erleichterung im Alltag und verschafft eine dauerhaft höhere Lebensqualität,
die Flexibilität zu erhalten und einen Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung zu vermeiden,
die Selbstständigkeit und Autonomie behinderter Menschen aufrecht zu erhalten.

Die Arten von Treppenliften

Je nach Art der Steh- oder Gehbehinderung gibt es unterschiedliche technische Ausführungen. Daher ist es nur selbstverständlich, dass man einen Lift nur nach einer fachlich fundierten und persönlichen Beratung beschaffen sollte. Elifte hilft Ihnen dabei kostenlos und unverbindlich.

Der Sitzlift

Für Menschen, die zwar noch gut gehen können, aber Schwierigkeiten beim Treppensteigen haben, ist ein Sitzlift sehr gut geeignet. Er dient zur Transport einer Person, die sich noch selbstständig auf den Sitz des Liftes setzen oder diesen wieder verlassen können. Ein Sitzlift nimmt auch nicht allzu viel Platz auf der Treppe ein, gerade einmal die Breite eines Stuhles und kann nahezu bei jeder Art von Treppe angebracht werden.

Der Plattformlift

Der Plattformlift ist insbesondere für Menschen geeignet, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Sie können mit diesem auf die Plattform rollen und werden mitsamt des Rollstuhls die Treppen oder zu überwindenden Höhenunterschiede transportiert. Sie auch für den Transport von mehr als einer Person geeignet, wenn das Gesamthubgewicht nicht mehr als 300 Kilogramm beträgt. Ein Plattformlift kann Steigungen bis zu 60 Grad überwinden.

Der Hublift

Hublifte dienen einen nahezu ähnlichen Zweck wie ein Plattformlift. Der einzige Unterschied ist, dass sie sich nur senkrecht auf und ab bewegen können. Sie sind dazu da, geringe Höhenunterschiede auszugleichen und werden zumeist im Freien verwendet.

Der Behindertenaufzug oder auch Senkrechtlift

Ein Senkrechtlift oder auch Behindertenaufzug dient dazu Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Menschen über mehrere Etagen zu transportieren. Mit einer höchst möglichen Hubhöhe von12 m können so auch mehrere Etagen überwunden werden. Damit ist es auch möglich, diese Lifte in mehrgeschossige Häuser einzubauen. Daneben können sie auch alternativ als Aufzug verwendet werden.

Ein Treppenlift kann daher für alte, gebrechliche oder Menschen mit einer Gehbehinderung ein Segen im normalen Alltag sein. Welche der genannten Arten geeignet ist, kann man nur an dem Grad der Beweglichkeit der Person bestimmen, für die der Lift eingebaut werden kann. Daher ist es bei einem Sitzlift schon erforderlich, dass die betroffene Person entweder selbstständig in ihn einsteigen und auch wieder aussteigen kann oder eine Hilfsperson ihr dabei hilft. Bei uns finden Sie jedoch eine Reihe von Herstellern, die Treppenlifte anhand der vorliegenden Behinderung ganz individuell bauen können.

Der Stehlift

Für Menschen, die ansonsten noch recht gut beweglich sind und lediglich nur Probleme beim Treppensteigen haben, bietet sich als Lösung ein Stehlift an. Dieser braucht für den Einbau den geringsten Platz. Selbstverständlich sind auch hier, wie bei allen anderen Liftarten Sciherheitsgurte, Schließgitter oder Griffe vorhanden.

Treppenlift Beschaffung

Einen neuen oder gebrauchten Lift kaufen oder mieten?

Die einfachste und am wenigsten komplizierte Art, Treppenlifte zu beschaffen, ist der Kauf eines neuen. Wenn man einen gebrauchten Lift kauft, die von verschiedenen Unternehmen tatsächlich angeboten werden, kann man die Herstellungs- und Einbauzeit etwas verkürzen. Neue und auch gebraucht gekaufte Lifte lassen sich sehr leicht an die baulichen Gegebenheiten anpassen. Jedoch ist der Kauf eines neuen Liftes immer die kostspieligste Variante.

Viele Hersteller bieten auch an, einen neuen oder gebrauchten Lift für eine bestimmte Zeit zu mieten. Dies ist jedoch nur bei einer geraden Treppe empfehlenswert. Bei Liften, die an Wendeltreppen oder in Stiegenhäusern über mehrere Etagen angebracht werden sollen, fallen noch hohe Kosten für die Anpassung an, die man entweder in einer Summe bezahlen muss oder die auf den Mietzins aufgeschlagen werden. Gebrauchte Lifte kann man im Allgemeinen für zwei (24 Monate) oder drei (36 Monate) Jahre mieten. Wenn die Mietzeit abgelaufen ist, kann man sich entscheiden, den Lift dann zu kaufen oder die Mietzeit zu verlängern. Wenn man einen neuen Lift mieten möchte, sollte man nach der Höhe der Mietsonderzahlung fragen.

Was man beim Kauf oder der Miete eines gebrauchten Liftes beachten sollte

Gebrauchte Lifte sind schon eine preisgünstige Alternative zum Neukauf. Jedoch muss man hierbei beachten, dass in der Regel, je nach Treppenarchitektur, die Führungsschienen besonders angefertigt werden müssen und dies dann zu einem höheren Gesamtpreis führt. Man kann zwar auch diese Schienen gebraucht kaufen, was aber in der Regel die Zeit bis zum Einbau sehr verzögern kann. Aber dies können Sie mit dem Lieferanten Ihrer Wahl sehr gut selbst diskutieren. Im allgemeinen kann man auch den Sitz gebraucht kaufen. Dies kann bis zu 2.000 € einsparen.

Die Kosten für Treppenlifte und deren Einbau werden bezuschusst

Die Lifte werden individuell hergestellt und angepasst. Daher kann der Preis auch schon einmal mehrere zehntausend Euro betragen. Daher ist es schon sehr wichtig auch zu wissen, wer diese Kosten vollständig übernimmt oder auch nur einen Zuschuss zu ihnen gewährt. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:

Volle Kostenübernahme
Ist die Beschaffung eines behindertengerechten Liftes oder Aufzuges aufgrund einer Verletzung erforderlich geworden, dann werden die gesamten Kosten für die Beschaffung, den Einbau und auch die Reparatur in folgenden Fällen ganz oder teilweise übernommen:

Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften

Wenn man einen Behindertenlift oder -aufzug aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit benötigt, dann übernehmen die gesetzlichen Unfallversicherungen und auch die Berufsgenossenschaften die Kosten für die Beschaffung, den Einbau, die Wartung und Reparatur zumeist vollständig. Diesem geht jedoch ein kompliziertes und manchmal lange dauerndes Verfahren der medizinischen Begutachtung voraus. In solchen Fällen sollte man sich vor der Beschaffung eines Liftes mit dem zuständigen Kostenträger in Verbindung setzen. Denn hier gilt, die Kostenübernahme muss vor der Auftragserteilung erklärt worden sein.

Unfälle, die von Dritten verursacht wurden

Auch hier müssen die Kosten von demjenigen übernommen werden, der verursacht hat, dass eine Person durch seine Handlungen so schwer und dauerhaft körperlich geschädigt wurde, dass sie einen Behindertenlift benötigt. Auch hier muss man sich vor der Bestellung die Kostenübernahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung besorgen.

Kostenzuschuss
Bei den nachfolgend geschilderten Möglichkeiten, wenn die vorgenannten nicht zutreffen, kann man einen Zuschuss zu den Kosten für einen behindertengerechten Lift erhalten.

Bei Pflegebedürftigkeit

Die gesetzliche wie auch private Pflegeversicherung gibt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.557 €. Dieser Zuschuss wird im Rahmen der Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt. Die pflegebedürftige Person muss jedoch 10 % der Kosten als Eigenanteil selbst tragen. Beträgt dieser Eigenteil mehr als 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, entfällt der Eigenanteil. Menschen ohne eigenes Einkommen sind ebenfalls nicht verpflichtet, einen Eigenanteil zu bezahlen. Die Einkommen von anderen im Haushalt lebenden Personen werden nicht berücksichtigt.

Sofern ein weiterer Umbau nach einer Veränderung des gesundheitlichen Zustandes der Pflegebedürftigen Person erforderlich sein, kann dieser ebenfalls bezuschusst werden. Jedoch gilt als Obergrenze für alle Maßnahmen ein Höchstzuschuss von insgesamt 2.557,00 € für alle Maßnahmen.

Krankenkassen und private Krankenversicherungen

Die Krankenkassen geben bei einem Neukauf einen Zuschuss in Höhe von 2.500 €. Bei den privaten Krankenkassen ist dies nicht einheitlich geregelt. Daher müssten Sie bei der entsprechenden Versicherung nachfragen.

Finanzamt

Der § 33 des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass man die Kosten für· einen Behindertenlift oder -aufzug als sog. außergewöhnliche Belastung vom zu versteuernden Einkommen abziehen darf und somit durch die Steuerersparnis einen Zuschuss realisieren kann. Wie das funktioniert und wie viel Zuschuss das sein kann, sollten Sie sich von einem Steuerberater erklären und ausrechnen lassen. Oder Sie gehen einfach zu dem für die Person zuständigen Finanzbeamten und lassen sich dies von ihm erklären und ausrechnen. Denn nach der Abgabenordnung sind diese ebenfalls berechtigt und verpflichtet, Steuerpflichtigen in steuerlichen Angelegenheiten Auskünfte zu erteilen. Eines ist jedoch äußerst wichtig: Vor dem Kauf sollte ein äztliches Gutachten über die medizinische Notwendigkeit eingeholt werden. Manche Finanzämter könnten auch die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens verlangen.

Was man sonst noch beachten sollte

Wenn man zur Miete wohnt

Wer einen Treppenlift braucht und in einer gemieteten Wohnung oder Haus lebt, darf nicht versäumen, vor Beginn des Einbaus den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Da der Einbau eines Liftes eine bauliche Veränderung an der Mietsache, die der Vermieter gemäß § 554 a, Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch genehmigen muss. Ist der Mieter auf einen Lift aus gesundheitlichen Gründen angewiesen, kann der Vermieter es nicht verbieten, einen solchen auf Kosten des Mieters einzubauen.

Wartung und Reparatur

Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass Krankenlifte regelmäßig gewartet werden. Wenn man einen Lift mietet, sind die Kosten im Mietpreis zumeist enthalten. Beim Neukauf kann man einen Wartungsvertrag mit dem Lieferanten abschließen. Wem dieser, aus welchen Gründen auch immer, zu teuer ist, kann auch ein Unternehmen beauftragen, dass sich auf derartige Wartungs- und auch Reparaturarbeiten spezialisiert hat.

Probefahrten
Alle bei uns vorhandenen Anbieter geben Ihnen die Möglichkeit, einen Lift der angebotenen Art einmal auszuprobieren. Dies kann man entweder in eigens hierfür eingerichteten Musterhäuser in Ihrer Nähe oder auf dem Geschäftsgelände des Unternehmens. Wir raten Ihnen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Denn in der ersten Zeit ist die Verwendung einesTreppenlift für einen behinderten Menschen sehr gewöhnungsbedürftig.

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