Allahs Bestimmungen über die Kriegsgefangenen

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A. Die Grundlagen im Koran

Im Themenregister des islamischen Nachschlagewerkes LAN TABUR (Themenregister des Al-Qur’an, Verlag Islamische Bibliothek, Gemeinnützige GmbH, Köln, 1993, Seite 372) sind zwei Koranstellen angegeben, die von Gefangenen handeln:

Sure 8, Vers 67
Sure 8, Vers 70

Es werden allerdings noch in weiteren Versen Anweisungen zum Umgang mit Gefangenen gegeben, so daß sich folgende Liste ergibt:

Sure 8, Vers 67
Sure 8, Vers 68
Sure 8, Vers 70
Sure 8, Vers 71
Sure 47, Vers 4

Die Verse sind am Ende dieses Kapitels in der Übersetzung von M. Henning und R. Paret und mit der jeweiligen Auslegung aus dem Tafsir al-Jalalayn angefügt.

Koranverse und Exegese

B. Die Ereignisse aus der Biographie Mohammeds

Die Frage nach dem Umgang mit Kriegsgefangenen stellte sich für Mohammed erstmals in größerem Umfang nach der erfolgreichen ► Schlacht von Badr. Wie aus seiner Biographie hervorgeht, wurden einige Gefangene, die als besonders gefährlich oder bösartig angesehen wurden umgebracht. Ein Grossteil jedoch wurde gegen Lösegeld freigelassen. Mohammed hatte sie nach der Rückkehr von Badr in Medina als Kriegsbeute unter seine Mitstreiter verteilt: „Unter den Gefangenen war Abu Aziz Ibn Omeir, ein Bruder des Mussab Ibn Omeir … Mussab ging vorüber, als ein Hilfsgenosse ihn gefangen nahm, und sagte ihm: „Binde ihn fest, seine Mutter hat Vermögen, sie wird ihn vielleicht auslösen.“ … Seine Mutter fragte dann nach dem Lösegeld für einen Qureischiten, und man sagte ihr: 4000 Dirhem. Sie sandte die Summe und kaufte ihn los.“ (Weil, 1. Band, Seite 343)

Unter den Gefangenen war auch Abu Wadaa. Mohammed sagte: „Er hat in Mekka einen verständigen Sohn, der ein reicher Kaufmann ist, mir ist, als sähet ihr ihn schon kommen, um seinen Vater auszulösen.“ Als die Qureischiten sagten, eilet nicht mit der Auslösung eurer Gefangenen, damit Mohammed euch nicht zu viel fordere, sagte Almuttalib, der Sohn Abu Wadaas, von welchem Mohammed gesprochen hatte: „Ihr habt recht, übereilt euch nicht!“ In derselben Nacht entschlüpfte er aber, ging nach Medina, löste seinen Vater für 4000 Dirhem aus, und zog mit ihm davon.“ (ebenda, Seite 345)

Allah hatte aber andere Vorstellungen über die Generierung von und den Umgang mit Kriegsgefangenen, weshalb Er folgende Belehrung herniedersandte:

Sure 8, Vers 67: Noch vermochte kein Prophet Gefangene zu machen, ehe er nicht auf Erden gemetzelt. Ihr wollt die Güter dieser Welt, Allah aber das Jenseits, und Allah ist mächtig und weise.

Hier wird gefordert, daß erst Kriegsgefangene gemacht werden dürfen, wenn davor gehörig auf Erden gemetzelt wurde. Der Sinn dieser Bestimmung ist, daß die Ungläubigen so stark zu dezimieren sind, daß sie keine Gefahr mehr für die umma (islamische Gemeinde) darstellen können.

A. Th. Khoury schreibt im Korankommentar zu Vers 67 aus Sure 8: „Als Hintergrund dieser Stelle wird von den muslimischen Kommentatoren der Umstand angegeben, daß die Muslime bei der Schlacht von Badr Gefangene aus den Reihen der Mekkaner – unter anderem ungläubig gebliebene Verwandte von Mohammed – mitgebracht haben. Es ging nun darum, zu entscheiden, ob man sie töten sollte oder ob sie sich gegen ein bestimmtes Lösegeld freikaufen durften. Gegen den Rat Umars habe Mohammed der Meinung Abu Bakrs den Vorzug gegeben, und sich damit einverstanden erklärt, den Gefangenen die Möglichkeit zu eröffnen, sich freizukaufen. Diese Entscheidung wird in diesem Vers nicht bejaht … Der Vers verlangt, daß die Muslime, wenn sie sich im Kampf gegen die Feinde befinden, in erster Linie daran denken sollen, die Feinde zu töten und derart zu schwächen, daß sie der Herrschaft des Islam nicht mehr entgegentreten können.“ (A. Th. Khoury, Der Koran, Übersetzung und Kommentar, Band 7, 1996, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, Seite 268)

Das Töten des Feindes soll also von Seinen Gläubigen höher bewertet werden als das Erlangen von Beute: Ihr wollt die Güter dieser Welt, Allah aber das Jenseits. Der nächste Vers erwähnt zwar die von Allah ergangene Erlaubnis zum Beutemachen: Wäre nicht eine Schrift von Allah zuvorgekommenNahla-Expedition, aber er stellt auch in den Raum, daß für die Aktion der Lösegelderpressung nach der Schlacht von Badr eigentlich eine gewaltige Strafe angesagt wäre:

Sure 8, Vers 68: Wäre nicht eine Schrift von Allah zuvorgekommen, so hätte euch für das, was ihr nahmt, gewaltige Strafe betroffen.

Mit dem Einlösen von Kriegsgefangenen gegen Geld hatten die gierigen mujahidun unter der Anleitung von Mohammed offenbar über die Schnur gehauen. In Fußnote 3 zu oben erwähntem Kommentar schreibt Khoury weiter: „Da sich dieser Vers wie der darauffolgende auf die Muslime bezieht, ohne Mohammed auszunehmen, wurden sie von den Gegnern der völligen Sündenfreiheit des Propheten herangezogen, zu mal Vers 68 von der Strafe spricht, die eigentlich fällig gewesen wäre, hätte Allah nicht Seiner Barmherzigkeit den Vorzug gegeben … „ (ebenda)

Wie ist das zu verstehen?

Allah will, daß auf Kriegs- und Beutezügen keine Gefangenen gemacht, sondern alle Ungläubigen niedergemetzelt werden. Diesen Willen hat Er aber erst nach Badr und nach der Eintauschaktion der Gefangenen gegen Lösegeld bekanntgegeben, denn Er bezieht sich ja in Vers 68 explizit auf die schon erfolgte frevlerische Tat: so hätte euch für das, was ihr nahmt, gewaltige Strafe betroffen.“ Es ist den mujahidun und Mohammed deshalb zugute zu halten, daß sie mangels Wissen um Allahs gesetzgeberische Absichten gehandelt haben. Sie haben also nicht bestehendes Recht gebrochen. Wohl deshalb setzt Allah Seine nachträgliche Androhung von gewaltiger Strafe auch nicht um.

Folgen wir den Hinweisen aus den Versen 70 und 71 aus Sure 8 dann können Kriegsgefangene ihren sicher bevorstehenden Tod abwenden, indem sie aufrichtig bereuen und den Islam annehmen. Wenn sie dabei aber üble Tricks anzuwenden versuchen, sind sie ja in der Gewalt der Gläubigen:

Sure 8, Vers 70: O du Prophet, sprich zu den Gefangenen in euren Händen: “So Allah Gutes in euren Herzen erkennt, wird Er verzeihen. Denn Allah ist verzeihend und barmherzig.”
Sure 8, Vers 71: Und so sie Verrat an dir üben wollen, so haben sie schon zuvor an Allah Verrat geübt. Er gab sie deshalb in eure Gewalt, und Allah ist wissend und weise.

Allerdings bleiben diese beiden Verse toter Buchstaben, denn es sollen ja gar keine Gefangenen gemacht werden d.h. die Ungläubigen kommen gar nicht mehr in die Lage, als Gefangene den Islam annehmen zu können.

Wenden wir uns dem nächsten Vers zu; er wurde nach der Schlacht am Berge Uhud (also ein Jahr nach Badr) offenbart:

Sure 47, Vers 4: Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande. Und dann entweder Gnade hernach oder Loskauf, bis der Krieg seine Lasten niedergelegt hat. Solches! Und hätte Allah gewollt, wahrlich, Er hätte selber Rache an ihnen genommen; jedoch wollte Er die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet Er ihre Werke irre.

Mit diesem Vers abrogiert Allah die oben erläuterten Bestimmungen von Vers 67 aus Sure 8 in dem Sinne, als zwar noch immer gründlich gemetzelt werden soll – insbesondere ist hier die ausdrückliche Aufforderung zum Kopf-Abschlagen zu finden “dann herunter mit dem Haupt“.

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Hingegen wird jetzt das Verbot der Lösegelderpressung von Sure 8, Vers 67 aufgehoben: ein zahlenmäßig nicht genau festgelegter Restbestand an ungläubigen Gegnern kann und darf demnach gefangen genommen “dann schnüret die Bande” und mit oder ohne Zahlung eines Lösegeldes frei gelassen werden “dann entweder Gnade hernach oder Loskauf.” Die Praxis des Freikaufs durch Bezahlung eines Lösegeldes wird also erst jetzt von Allah abgesegnet.

Wann aber wird dieser Vers in Geltung treten? Wann ist die islamische Aggression so weit fortgeschritten, daß die Ungläubigen keine ernsthafte Gegenwehr mehr aufbringen können und der Krieg seine Lasten niedergelegt hat.? Wann sollen und können wieder Gefangene gemacht werden für die dann gilt: entweder Gnade hernach oder Loskauf“?

A. Th. Khoury schreibt im Korankommentar zu Vers 4 aus Sure 47: „Das sind Anweisungen über die Behandlung der Feinde und der Gefangenen unter Ihnen … Manche Autoren denken an die Auseinandersetzungen der Muslime mit den Ungläubigen im Laufe der ganzen Geschichte: Der Kampf sei erst zu Ende, wenn die islamischen Truppen keine feindlichen Gruppen mehr niederzukämpfen haben …“ (A. Th. Khoury, Der Koran, Übersetzung und Kommentar, Band 10, 1996, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, Seite 268) Die hier geäußerte Sichtweise, daß erst nach erfolgreich geschlagener letzter Schlacht Gefangene gemacht werden sollen ist unlogisch, da zu jenem Zeitpunkt der Islam die ganze Welt beherrschen wird.

Wann also bei einem gewaltigen Gemetzel auf ErdenGefangene gemacht werden sollen (und können) wird dem Ermessen des jeweiligen Befehlshabers zu überlassen sein. Die divergierenden Bestimmungen zum Umgang mit Kriegsgefangenen sind ein weiterer Fall von ► Abrogation Hier Abrogation “à la Carte”.

Ferner muß im Zusammenhang mit der Generierung von Gefangenen noch auf eine Spezialität des islamischen Rechts hingewiesen werden: Der Automatismus, daß jeder ungläubige Kriegsgegner mit dem Akt der Gefangennahme zu einem Sklaven wird – und damit zum Eigentum des mujahid, der ihn überwältigt hat. Das ist ökonomisch natürlich sehr verlockend – und dient – je nach Geschlecht – angenehmerweise auch noch seiner sexuellen Befriedigung:

Sexueller Mißbrauch von Sklavinnen und weiblichen Kriegsgefangenen

Wie aus der Biographie Mohammeds klar hervorgeht, wurden während allen Kriegs- und Beutezügen des Propheten Sklavenbestände aufgebaut. Ferner kann den Ausführungen im Kapitel

Sklaven im Koran

entnommen werden, daß die Freilassung von Kriegsgefangenen nicht gerade im Zentrum der Expansionsbemühungen des Islam stand. Im Gegenteil: unzählige kriegerische Unternehmungen wurden ausschließlich zur Erlangung von Sklavenbeute unternommen.

Die Grenzen zwischen dem Status des Kriegsgefangenen und dem Status des Sklaven sind im Koran ohnehin nicht klar definiert. Sie wurden je nach Bedarf ad hoc festgelegt, meistens zugunsten der Sklavengewinnung.

Es gilt auch hier, entsprechend der ► Zweigleisigkeit des islamischen Dogmas: Die Umstände und aktuellen Interessen bestimmen, welcher Vers gerade benützt wird.

Auf den eigentlichen Sinn des „Heiligen Krieges“ weist folgender Satz in der exegetischen Ausführung aus dem Tafsir al-Jalalayn zu Vers 4 aus Sure 47 hin (Kapitel C):

Der letzte Abschnitt beschreibt nun tatsächlich den Grund, warum die Muslime sich zusammenscharen, töten und Gefangene nehmen sollen: Und wenn Allah gewünscht hätte, Er hätte ohne jegliches Kämpfen selber Rache an ihnen nehmen können. Er hat es euch jedoch befohlen. Denn Er beabsichtigte, einige von euch zu testen, indem Er sie gegen Ungläubige in den Kampf geschickt hat damit die Getöteten unter euch ins Paradies kommen, währenddessen die anderen im Höllenfeuer landen werden.“

Vergleiche auch:

Der „Heilige Krieg“ als Pflicht und Prüfung für die Gläubigen
Der Schaden, der den verschiedenen Kategorien von Feinden zugefügt werden darf

C. Koranverse und Exegese

(Übersetzung nach Max Henning und Rudi Paret)

Sure 8, Vers 67: Noch vermochte kein Prophet Gefangene zu machen, ehe er nicht auf Erden gemetzelt. Ihr wollt die Güter dieser Welt, Allah aber das Jenseits, und Allah ist mächtig und weise.
Sure 8, Vers 67: Kein Prophet darf (Kriegs)gefangene haben (und sie gegen Lösegeld freigeben), solange er nicht (die Gegner überall) im Land vollständig niedergekämpft hat. Ihr wollt die Glücksgüter des Diesseits, aber Gott will (für euch) das Jenseits. Er ist mächtig und weise.

Tafsir al-Jalalayn 8,67: Folgendes wurde offenbart als der Prophet und seine Getreuen ihre Kriegsgefangenen von Badr aufteilten: Es ziemt sich nicht für einen Propheten, daß er Kriegsgefangene nimmt solange er nicht alle Ungläubigen im Land niedergemetzelt hat. Oh ihr Gläubigen, indem ihr Beute verteilt trachtet ihr nach den vergänglichen Gütern und dem kurzlebigen Gewinn des Diesseits, währendem sich Allah für euch das Jenseits mit seinen Belohnungen wünscht, falls ihr jene (die Kriegsgefangenen) umbringt. Er ist mächtig und weise. – Dieser Vers wurde später abrogiert und mit Seinen Worten (47,4) ersetzt: die Kriegsgefangenen sollen entweder durch Gnade freigelassen oder losgekauft werden.

Sure 8, Vers 68: Wäre nicht eine Schrift von Allah zuvorgekommen, so hätte euch für das, was ihr nahmt, gewaltige Strafe betroffen.
Sure 8, Vers 68: Wenn es nicht eine Bestimmung (w. Schrift) von Gott gäbe, die bereits vorliegt, würdet ihr hinsichtlich dessen, was ihr (an Lösegeld für die Gefangenen?) eingeheimst habt (oder: was ihr (den Gefangenen ab)genommen habt?), eine gewaltige Strafe erleiden.

Tafsir al-Jalalayn 8,68: Wäre nicht vorher ein Befehl von Allah offenbart worden welcher besagt, daß es erlaubt ist, Beute zu ergattern und Kriegsgefangene zu nehmen, so wäret ihr auf schreckliche Weise dafür bestraft worden, was ihr euch an Lösegeld angeeignet habt.

Sure 8, Vers 70: O du Prophet, sprich zu den Gefangenen in euren Händen: “So Allah Gutes in euren Herzen erkennt, wird Er verzeihen. Denn Allah ist verzeihend und barmherzig.”
Sure 8, Vers 70: Prophet! Sag zu den (Kriegs)gefangenen, die ihr in eurer Gewalt habt: “Wenn Gott an eurem Herzen etwas Gutes findet (w. weiß) (und ihr geneigt seid, den Islam anzunehmen), wird er euch etwas Besseres geben als das, was euch (ab)genommen worden ist, und wird euch vergeben. Gott ist barmherzig und bereit zu vergeben.”

Tafsir al-Jalalayn 8,70: Oh Prophet; sag deinen Gefangenen folgendes: ’Falls Allah irgendeinen Funken von Glauben oder aufrichtiger Frömmigkeit in euren Herzen entdeckt, wird Er euch reicher belohnen als das was von euch erbeutet wurde. Er wird es in dieser Welt auf ein Vielfaches vermehren, Er wird euch im Jenseits belohnen und eure Sünden vergeben. Wahrlich; Allah ist vergebend und voll Gnade.’

Sure 8, Vers 71: Und so sie Verrat an dir üben wollen, so haben sie schon zuvor an Allah Verrat geübt. Er gab sie deshalb in eure Gewalt, und Allah ist wissend und weise.
Sure 8, Vers 71: Wenn sie aber Verrat an dir üben wollen (braucht man sich nicht zu wundern). (Schon) vorher haben sie Gott gegenüber treulos gehandelt, worauf er (euch) Gewalt über sie gegeben hat. Gott weiß Bescheid und ist weise.

Tafsir al-Jalalayn 8,71: Wenn die Gefangenen euch also mit Worten zu verraten suchen; sie haben Allah schon vorgängig (vor der Schlacht zu Badr) betrogen. Er hat euch dann (bei Badr) die Vollmacht erteilt, sie abzuschlachten und gefangen zu nehmen. Also läßt sie ähnliches erwarten, falls sie euch erneut verraten wollen. Allah kennt seine Geschöpfe und ist weise im Handeln.

Sure 47, Vers 4: Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande. Und dann entweder Gnade hernach oder Loskauf, bis der Krieg seine Lasten niedergelegt hat. Solches! Und hätte Allah gewollt, wahrlich, Er hätte selber Rache an ihnen genommen; jedoch wollte Er die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die in Allahs Weg getötet werden, nimmer leitet Er ihre Werke irre.
Sure 47, Vers 4: Wenn ihr (auf einem Feldzug) mit den Ungläubigen zusammentrefft, dann haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken! Wenn ihr sie schließlich vollständig niedergekämpft habt, dann legt (sie) in Fesseln, (um sie) später entweder auf dem Gnadenweg oder gegen Lösegeld (freizugeben)! (Haut mit dem Schwert drein) bis der Krieg (euch) von seinen Lasten befreit (w. bis der Krieg seine Lasten ablegt) (und vom Frieden abgelöst wird)! Dies (ist der Wortlaut der Offenbarung). Wenn Gott wollte, würde er sich (selber) gegen sie helfen. Aber er möchte (nicht unmittelbar eingreifen, vielmehr) die einen von euch (die gläubig sind) durch die anderen (die ungläubig sind) auf die Probe stellen. Und denen, die um Gottes willen (w. auf dem Weg Gottes) getötet werden (Variante: kämpfen), wird er ihre Werke nicht fehlgehen lassen (so daß sie damit nicht zum Ziel kommen würden).

Tafsir al-Jalalayn 47,4: Wenn ihr also Ungläubige im Kampf trefft, so tötet sie indem ihr ihnen den Kopf abschlägt. Nachdem ihr sie dann gründlich dezimiert habt, laßt den Rest leben, nehmt sie gefangen und fesselt sie eng. Hernach zeigt ihnen Gnade, laßt sie entweder bedingungslos frei oder gegen Lösegeld oder im Austausch mit muslimischen Gefangenen bis der Krieg oder besser gesagt die sich daran beteiligenden Krieger ihre schwere Last d.h. die schwergewichtigen Waffen und anderes Material abgelegt haben. Dies wird der Fall sein, wenn die Ungläubigen sich entweder ergeben oder einen Vertrag abschließen. – Der letzte Abschnitt beschreibt nun tatsächlich den Grund, warum die Muslime sich zusammenscharen, töten und Gefangene nehmen sollen: Und wenn Allah gewünscht hätte, Er hätte ohne jegliches Kämpfen selber Rache an ihnen nehmen können. Er hat es euch jedoch befohlen. Denn Er beabsichtigte, einige von euch zu testen, indem Er sie gegen Ungläubige in den Kampf geschickt hat damit die Getöteten unter euch ins Paradies kommen, währenddessen die anderen im Höllenfeuer landen werden. Und die unter euch, welche getötet wurden oder hart in Allahs Weg gekämpft haben: ihre Werke werden nicht vergeudet werden, Er wird sie nimmer für null und nichtig erklären. Dieser Vers wurde am Tage der Schlacht zu Uhud offenbart, als es schon viele Toteund Verwundete gab.

 

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